Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
Der Tauchsport mit Pressluftatemgerät (scuba diving) erfreut sich in den letzen Jahren zunehmender Beliebtheit. Der Körper ist unter Wasser allerdings anderen Bedingungen als an der Erdoberfläche ausgesetzt. Dies gilt in erster Linie für die geänderten Druckverhältnisse unter Wasser. Diesen geänderten Druckverhältnissen muss sich der Körper anpassen. Dies gilt vor allem für luftgefüllte Hohlräume; im Kopf-Hals-Bereich sind dies in erster Linie das Mittelohr und die Nasennebenhöhlen. Bei Erkrankungen dieser Organe kann die Tauchtauglichkeit eingeschränkt oder aufgehoben sein.
Weitere Probleme beim Tauchen können sich durch die Druckluftatmung über den Mund ergeben (z.B. Stimmritzenkrampf) oder den häufigen Kontakt der Gehörgänge mit Salzwasser (Gehörgangsentzündungen).
Daher ist vor Beginn mit dem Tauchsport und danach alle 3 Jahre (ab dem 40. Lebensjahr jedes Jahr) eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung unabdingbar. Wir führen bei dieser Untersuchung eine gründliche Befunderhebung der Organe des Kopf-Hals-Bereiches durch, die folgende spezielle Untersuchungen beinhaltet :
- - eine mikroskopische Untersuchung der Trommelfelle,
- - eine Messung des Mittelohrdruckes und der Trommelfellbeweglichkeit
- - eine endoskopische Untersuchung der Nase und Nasennebenhöhlen und
- - eine lupenlaryngoskopische Untersuchung des Kehlkopfes
Diese Untersuchungen sind nur durch den HNO-Spezialisten möglich, nicht jedoch beim Taucherarzt oder Allgemeinmediziner. Daher sollte zusätzlich zur allgemeinen Tauchtauglichkeitsuntersuchung durch den Hausarzt oder Internisten, grundsätzlich eine spezielle HNO-ärztliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung durchgeführt werden.
Zwar akzeptieren viele Tauchbasen eine alleinige Attestierung der Tauchtauglichkeit durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten. Im Interesse der eigenen Sicherheit beim Tauchen sollte aber gerade der HNO-Bereich, der beim Tauchen eine besondere Bedeutung hat, gründlich durch einen HNO-Facharzt mit tauchmedizinischer Ausbildung untersucht werden.
Hierbei richten wir uns nach den jeweils gültigen Leitlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin GTÜM (näheres unter www.gtuem.org)
Kosten:
Die HNO-fachärztliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist eine IGeL-Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch von den privaten Versicherungsträgern nicht erstattet wird. Wir berechnen die Leistung daher nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).