Atteste Bescheinigungen
Bescheinigungen und Atteste gehören, wenn sie nicht auf den mit den Krankenkassen offiziell vereinbarten Formularen ( Beispiel : Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sog. „Gelber Schein“) ausgestellt werden, nicht zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherungen und werden folglich auch nicht von ihnen vergütet.
Daher stellen wir Ihnen benötigte Atteste jederzeit gerne und kurzfristig aus, müssen hierfür jedoch eine Gebühr erheben, die wie folgt gestaffelt ist :
- Bescheinigungen für Kindergarten- oder Schulbesuch: 2,50€
- Allgemeine Ärztliche Bescheinigungen zur freien Verfügung: 17,43 €
- Bescheinigung für Reiserücktritt aus medizinischen Gründen: 43,72 €
- Gutachterlicher Bericht für Anwalt, Polizei, Gericht: 61,20 €
(zuzüglich Schreibgebühr von 3,50 € je Seite)
Kopierkosten, je Seite 0,20 €
Die Bescheinigungen liegen in der Regel einige Tage nach Anfrage in unserer Praxis zur Abholung bereit und sind vor Erhalt zu bezahlen.
Auf Wunsch senden wir Ihnen die Bescheinigungen und Attest gerne auch persönlich zu, müssen dann jedoch die Attestgebühren und zusätzliche Portokosten vorab in Rechnung stellen.