Weitere Eignungsuntersuchungen
Neben der Tauchtauglichkeitsuntersuchung führen wir weitere Eignungsuntersuchungen, die den HNO Bereich betreffen, durch. Auch hierbei beschränken wir uns wieder auf unser Fachgebiet, was bedeutet, dass ggf. weitere fachfremde Untersuchungen zusätzlich erforderlich sein können.
Grundsätzlich sind Eignungsuntersuchungen Selbstzahlerleistungen, die weder von privaten, noch von gesetzlichen Kostenträgern übernommen werden. Im Einzelfall kann eine Kostenübernahme durch z.B. den Arbeitgeber möglich sein. Bei den Angaben zu den Kosten beinhalten diese neben den Untersuchungskosten bereits auch die Attestgebühren.
Folgende Eignungsuntersuchungen bieten wir Ihnen in unserer Praxis durch:
HNO-Eignungsuntersuchung für das Fliegen:
Diese Untersuchung hat einen ähnlichen großen Umfang wie die Tauchtauglichkeitsuntersuchung und umfasst neben einer ohrmikroskopischen Untersuchung und Endoskopie von Nase, Nasennebenhöhlen und Kehlkopf, zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung der Nasennebenhöhlen, einen Hörtest, eine Überprüfung des Mittelohrdruckes und der Möglichkeit des Druckausgleichs und sowie eine elektronystagmographische Untersuchung der Gleichgewichtsorgane.
Die Kosten für diese Untersuchung betragen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) 105,43 Euro.
HNO-Ärztliche Begutachtung der Wehrtauglichkeit:
Diese Untersuchung hat ebenfalls einen ähnlichen Umfang wie die Tauchtauglichkeitsuntersuchung und umfasst neben einer ohrmikroskopischen Untersuchung und Endoskopie von Nase, Nasennebenhöhlen und Kehlkopf, eine Ultraschalluntersuchung der Nasennebenhöhlen sowie einen Hörtest und eine Überprüfung des Mittelohrdruckes.
Die Kosten für diese Untersuchung betragen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) 80,66 Euro.
HNO-Eignungsuntersuchung für Berufskraftfahrer:
Diese Untersuchung beinhaltet neben einer ohrmikroskopische Untersuchung, einen Hörtest und eine elektronystagmographische Untersuchung der Gleichgewichtsorgane.
Diese Therapie und die dazugehörigen Medikamente sind eine Leistung, die von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht abgedeckt werden, weshalb wir Sie Ihnen die Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) in Rechnung stellen müssen.
Unabhängig davon erstellen wir auch Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen zu diversen anderen Fragestellungen, die jeweils nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden. Nähreres hierzu teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.