Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Nach der Sozialgesetzgebung (SGB V) haben Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche ärztliche Leistungen, die das notwendige Maß nicht überschreiten dürfen.
Medizinische Leistungen, die im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten sind, die der Versicherte jedoch von seinem Arzt wünscht (z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsuntersuchungen, Kosmetische Eingriffe.), werden von den Krankenkassen nicht erstattet und dürfen vom Arzt auch nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden.
Solche Leistungen sind vom Patienten privat nach der jeweils geltenden Gebührenordnung für Ärzte zu bezahlen.
Dies betrifft allerdings nicht nur spezielle Untersuchungen, sondern auch bestimmte Therapieformen (z.B. Infusionstherapien, Akupunktur, Alternative Therapieverfahren) oder Atteste jeglicher Art auf Wunsch des Patienten in gleicher Weise.
Der Gesetzgeber hat diese Leistungen „Individuelle Gesundheits-Leistungen“ (kurz : IGeL) genannt.
Folgende „Individuelle Gesundheitsleistungen“ bieten wir Ihnen
in unserer Praxis an :
Akupunktur
Bescheinigungen und Atteste
Digitale Volumentomographie (DVT)
Infusionstherapien bei Hörsturz / Tinnitus / Schwindel
Krebsvorsorgeuntersuchungen
Plastisch-ästhetische Chirurgie
Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
Vitamin-Infusionen zur Immunstärkung
Weitere Eignungsuntersuchungen